• Hinter APO-S I verbirgt sich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I. Diese regelt den Großteil deiner Schullaufbahn. Unter anderem auch die Frage nach Versetzung oder Sitzenbleiben, die sich bei einem schlechten Zeugnis leider immer stellt.

        In Paragraph 22 der APO-S I findet sich die Erklärung, wann du versetzt wirst:

        • Deine Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen sind ausreichend oder besser.
        • Mangelhafte Leistungen können ausgeglichen werden oder bleiben unberücksichtigt.
        • Eine Versetzung aus pädagogischen Gründen ist ebenfalls möglich.
        • Eine nicht gemahnte Minderleistung (blauer Brief) ist nicht versetzungswirksam. Ab der zweiten gilt dies aber nicht mehr.
        • Nicht ausreichende Leistungen (mangelhaft oder ungenügend) aus dem ersten Halbjahr gelten als gemahnt.
        • AGs und sonstige Unterrichtsangebote sind nicht versetzungswirksam.
        • Wenn du einen Abschluss erworben hast, aber einen höheren Abschluss haben möchtest (in Klasse 9 und 10), kannst du freiwillig wiederholen.

        An der Realschule wirst du versetzt (APO-SI §26), wenn du

        • in den Hauptfächern (Deutsch, Mathe, Englisch, Wahlpflicht) höchstens ein Mangelhaft hast, das du durch mindestens ein Befriedigend ausgleichen kannst.
        • in den Hauptfächern höchstens mangelhafte Leistung hast, die du ausgleichen kannst und höchstens eine nicht ausreichende Leistung in den übrigen Fächern hast.
        • in den übrigen Fächern nicht mehr als eine nicht ausreichende Leistung ist.
        • in den übrigens Fächern zwei nicht ausreichende Leistungen sind, von denen mindestens eine mangelhaft ist und die durch eine befriedigende Leistung ausgeglichen werden kann.

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      • Realschule Senne
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