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Antragsformular "Bildung und Teilhabe"
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen.
- Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen.
- Kinder und Jugendliche können zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege teilnehmen.
Ab 1. August 2022 wird es mit der neuen Bildungskarte leichter, die Leistungen nach Bildung und Teilhabe zu erhalten und abzurechnen.
Berechtige Kinder/Jugendliche erhalten vom Sozialamt die neue Bildungskarte automatisch zugeschickt. Das funktioniert in den Rechtskreisen SGB II (Jobcenter); SGB XII/AsylbLG (Sozialamt) ohne Zutun der Eltern. Für die Bereiche Wohngeld und Kinderzuschlag müssen Eltern, die erstmalig BuT Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die Bildungskarte anfragen
Für welche Leistungen kann die Bildungskarte eingesetzt werden?
- Abbuchung von der Bildungskarte
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Klassenfahrten und Ausflüge (Schule/KITA/Tagespflegestelle)
- Gemeinschaftliches Mittagessen (Schule/KITA/Tagespflegestelle)
- Lern- und Sprachförderung (nach Antrag)
Auf Antrag wie bisher:
Schulbedarf, Schülerbeförderung, Ausrüstungsgegenstände
- Für Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht die Möglichkeit, Leistungen nach Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen.